Die wichtigsten Schritte bei Kennzeichenverlust
- Den Verlust bei der Polizei melden
- Die Versicherung informieren
- Wenn vorhanden, das übrige Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben und ein neues beantragen.
- Wurde das Kennzeichen gestohlen, die Anzeigenbestätigung das neue Kennzeichen beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei gewerblichen Fahrzeugen, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2).
- Unterlagen / Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Wenn Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen, eine Vollmacht für die Person.
Weitere Informationen zu unserem Zulassungsdienst
Kennzeichen im Ausland verloren
Der Verlust des Kennzeichens im Ausland ist eine unangenehme Situation. Neue KFZ Schilder kann man im Ausland nicht beantragen.
Sind beide Kennzeichen am Auto verloren oder gestohlen, so ist die Weiterfahrt im Ausland nicht möglich und das Fahrzeug muss mit einem Abschleppdienst zurück transportiert werden.
In jedem Fall müssen Sie umgehend die örtliche Polizei verständigen und bei Ankunft in Deutschland den Verlust in Deutschland melden.
Neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle
Zu erst wird die alte Kennezeichen Kombination für einige Jahre gesperrt, so wird es bei Missbrauch für die Diebe erschwert, mit dem Kennzeichen weitere Straftaten zu begehen.
Wird ein Wunschkennzeichen bei Verlust von der Versicherung nicht getragen, kommen ca. 30 Euro an Kosten für ein neues Wunschkennzeichen auf Sie zu.
Für das Ausstellen eines neuen
Kennzeichens und das Umschreiben der Fahrzeugpapiere werden ca. 60 Euro an Gebühren anfallen.